Bis wann muss ich die Unterlagen für den Cashback einreichen?
Die Unterlagen müssen vollständig innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung der ersten Abschlagszahlung (Strom- oder Gasvertrag) bzw. nach Rechnungsdatum (Internetvertrag) eingereicht werden.
Wird diese Frist überschritten oder liegen nicht alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor, erlischt leider Ihr Anspruch auf Cashback.
Erforderlich sind die folgenden Unterlagen:
Für Strom- oder Gasverträge:
- Vertragsbestätigung des neuen Energieversorgers (mit Zählernummer, Tarif, Datum und Höhe der ersten Abschlagszahlung).
- Kontoauszug (ggf. geschwärzt), aus dem die Abbuchung der ersten Abschlagszahlung hervorgeht (mit Datum, Betrag, Verwendungszweck und Bankverbindung).
Für Internetverträge:
- Kopie der ersten Rechnung des neuen Anbieters nach Anschlussschaltung.