Muss ich selbst bei meinen bisherigen Gasversorger kündigen?
Nein, in der Regel müssen Sie das nicht! Nachdem Sie Ihren neuen Vertrag abgeschlossen haben, werden Ihnen alle weiteren Schritte abgenommen. Sie beauftragen automatisch Ihren neuen Versorger, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt für Sie zu kündigen.
Nur in diesen speziellen Fällen müssen Sie selbstständig kündigen:
- Bei einem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung.
- Bei Verträgen mit einer besonders kurzen Kündigungsfrist (z.B. 14 Tage), um eine automatische Vertragsverlängerung zu umgehen.
- Wenn Sie den Gasvertrag Ihrer alten Wohnung nach einem Umzug kündigen müssen.