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Was bedeutet der Ablehnungsgrund "Anbieterbestätigung fehlt"

Cashback-Antrag Ablehnungsgrund

Wenn Ihr Cashback-Antrag mit dem Ablehnungsgrund "Anbieterbestätigung fehlt" abgelehnt wurde, bedeutet das Folgendes:

Internet-Verträge

Der Anbieter hat uns mitgeteilt, dass der aktivierte Anschluss nicht mit dem bei Preisvergleich.de gebuchten Auftrag übereinstimmt. Ihr Auftrag wurde vom Anbieter storniert, und der tatsächliche Anschluss wurde nicht unserer Vermittlung zugeordnet. Daher fehlt die erforderliche Anbieterbestätigung und gemäß unseren AGB ist eine Cashback-Auszahlung leider nicht möglich.

Gas- oder Stromaufträge

Der Anbieter hat uns mitgeteilt, dass der über http://Preisvergleich.de gebuchte Auftrag nicht zustande gekommen ist und deshalb vom Anbieter abgelehnt wurde. Aus diesem Grund können wir Ihnen gemäß unseren AGB kein Cashback auszahlen.