Was bedeutet der Ablehnungsgrund "kein Cashback vorgesehen"?
Cashback-Antrag Ablehnungsgrund
Wenn der Ablehnungsgrund "kein Cashback vorgesehen" vorliegt, bedeutet das, dass der von Ihnen gebuchte Tarif nicht für eine Cashback-Prämie qualifiziert ist.
Cashback wird nur für bestimmte Tarife als Prämienleistung angeboten.
Achten Sie bei unserem Tarifvergleich auf folgende Bemerkung:
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