Was bedeutet der Ablehnungsgrund "kein Cashback vorgesehen"?

Cashback-Antrag Ablehnungsgrund

Wenn der Ablehnungsgrund "kein Cashback vorgesehen" vorliegt, bedeutet das, dass der von Ihnen gebuchte Tarif nicht für eine Cashback-Prämie qualifiziert ist.

Cashback wird nur für bestimmte Tarife als Prämienleistung angeboten.

Achten Sie bei unserem Tarifvergleich auf folgende Bemerkung:

pvg_cashback_tarif